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Sicherheitseinrichtung für elektr. Kassen bis 31.03.2021
Die allgemeine Nichtbeanstandungsfrist für die Einrichtung einer technischen Sicherheitseinrichtung bei elektronischen Kassensystemen (kurz TSE) läuft nun definitiv Ende März 2021 aus. Gemäß § 148 AO besteht allerdings die Möglichkeit, die allgemeine Frist durch einen individuellen Antrag nochmals verlängern zu lassen.
Alle Informationen finden Sie in den beigefügten PDF-Dateien.
Bei Fragen sind wir Ihnen gerne behilflich.